Schulgeld

Schulgeld

Dem Solidaritätsgedanken der Schule entspricht, dass ein Schulgeld pro Familie erhoben wird; alle Schuleltern tragen die Schule auch finanziell als Ganzes mit. In einer jährlich zu erneuernden Schulgeldvereinbarung wird das Schulgeld nach der einkommensabhängigen Schulgeldskala festgelegt. Diese jährliche, von der Finanzgruppe gegengezeichnete Schulgeldvereinbarung gehört mit zu den Voraussetzungen, dass Kinder und Jugendliche den Kindergarten, resp. die Schule besuchen können. Die Höhe des Schulgeldes bewegt sich im Rahmen von 16,5% bis 18.7% des Netto-Jahreseinkommens der Familie, für den Kindergarten sind mit 10% bis 12% zu rechnen.

Der Schulgeldbeitrag gemäss geltender Skala stellt eine Basisfinanzierung und somit ein Minimum dar. Es bleibt ein ungedeckter Betrag, der mit Spenden, Gönnerbeiträgen und Erlösen aus Eltern- und Sonderaktivitäten erwirtschaftet wird. Zudem gibt es Familien, die den Skalabeitrag zeitweise nicht ganz erbringen können. Die Schulgeldvereinbarung ist deshalb so ausgestaltet, dass freie zusätzliche Beiträge möglich sind; z.B. mittels Patenschaften oder Unterstützungsfonds.

Schulgeldskala für die Schule

Schulgeldskala für den Kindergarten